OVG Schleswig-Holstein v. 22.04.2013, Az.: 4 MB 10/13 – Klarnamenzwang ULD gegen Facebook Ireland Limited., zur Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts
28. April 2013
1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 8. Kammer – vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdever- fahren auf 20.000,- Euro...