Vergütung nach Arbeitszeit, Pauschalvergütung oder Abrechung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – das hängt vom jeweiligen Fall ab.
Bei reinen Beratungen bietet sich in der Regel eine Vergütung nach Zeit an, da dies für beide Seiten „fair“ ist. Der Mandant hat es dann zur Kostenkontrolle auch selbst in der Hand, wieviel Beratungsleistung er in Anspruch nimmt.
Ist die zu erbringende Leistung überschaubar und ein Zeitaufwand auch abschätzbar, z.B. bei der Erstellung oder der Prüfung eines „Standard“-Vertragswerks, kann auch mit einer Pauschalvergütung gearbeitet werden. Hier wird vor Beginn der Arbeit von beiden Seiten festgelegt, welche Tätigkeiten von der Vergütung erfaßt sind. Den zu erwartenden zeitlichen Aufwand kann ich dann in etwa abschätzen und Ihnen – verbindlich – bekanntgeben.
In Fällen der außergerichtlichen Korrespondenz mit einem Gegner oder der Vertretung in einem Gerichtsverfahren wird regelmäßig nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Vergütung des Rechtsanwalts läßt sich dann anhand des Streitwerts (z.B. der streitgegenständlichen Forderung) errechnen.
Weitere Informationen zu Gebühren und Honorare von Rechtsanwälten finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.