Aufgaben

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter als Berater, Repräsentant und Ansprechpartner

Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, auf die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes hinzuwirken.

Dies bedeutet letztendlich, dass der Datenschutzbeauftragte zum einen das Unternehmen in allen Datenschutzangelegenheiten als Berater und Repräsentant zur Seite steht und auch Ansprechpartner für die von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen ist. Zum anderen ist der Datenschutzbeauftragte als Ausprägung der Selbstkontrolle jedes Unternehmens ein Pfeiler des Kontrollsystems des Datenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund hat er weitgehende Kontroll- und Überwachungspflichten und ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei.

Typische Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Typischerweise nimmt der Datenschutzbeauftragte folgende Aufgaben wahr (nicht abschließend):

  • Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das Unternehmen uns seine Beschäftigten.
  • Darüber hinaus überwacht der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung die Datenschutzvorschriften sowie die Strategien Unternehmens für den Schutz personenbezogener Daten.
  • In vielen Fällen führt der Datenschutzbeauftragte das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Diese Übersicht enthält detaillierte Informationen über die einzelnen automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten im Unternehmen.
  • Eine der wichtigsten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter in Datenschutzdingen. Dies erfolgt typischerweise und abhängig von der Unternehmensgröße entweder durch Schulung der mit einer Datenverarbeitung befaßten Mitarbeiter, der Bereitstellung von Informationsmaterial, aber auch durch die Aufstellung von Verfahrensrichtlinien.
  • Der Datenschutzbeauftragte identifiziert Sachverhalte, in welchen  Datenschutz-Folgenabschätzungen nach DSGVO (Art. 35 DSGVO) von besonders datenschutzrelevenaten Prozessen erforderlich sind. Bei Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung ist der Datenschutzbeauftragte beratend und überwachend tätig.
  • Der Datenschutzbeauftragte erstellt auf das Unternehmen zugeschnittene Datenschutzkonzepte und Datenschutzrichtlinien.