Profil

Fokus auf das Datenschutzrecht und das IT-Recht

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Steinle und seine Kanzlei haben sich von Anfang an auf Beratungen im Bereich des Datenschutzrechts und des IT-Rechts beschränkt.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes, des IT-, Medien- und Telekommunikationsrechts und die dazugehörenden technischen Grundlagen der Informatik hat Rechtsanwalt Steinle dabei in dem international angelegten Ergänzungsstudiengang Rechtsinformatik (EULISP – European Legal Informatics Study Programme) an der Universität Hannover und Universität Oslo/Norwegen (Norwegian Research Center for Computers and Law) in den Jahren 2004/2005 erworben. Mit einer Abschlussarbeit über urheberrechtliche Aspekte von Open Source-Software („Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz und seine Auswirkungen auf Freie Software“) hat er das einjährige Zusatzstudium mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) mit der Note summa cum laude (ausgezeichnet) abgeschlossen.

Seit 2010 trägt Rechtsanwalt Steinle den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“.