Überprüfung oder Entwurf Ihres Art. 28 DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrags
Seit dem 25.05.2018 die gibt Art. 28 DSGVO einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen vor, welche in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt sein müssen. Darüber hinaus wurden sowohl die Anforderungen als auch die Kontroll- und Überwachungspflichten bei einer Auftragsverarbeitung erhöht. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber nicht nur in der datenschutzrechtlichen Haftung und Verantwortung – sind die erforderlichen Maßgaben des Art. 28 DSGVO nicht sauber in einer Vereinbarung geregelt, droht darüber hinaus ein Bußgeld von bis zu bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Sichern Sie sich ab, indem Sie ihre Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung rechtlich auf Konformität mit den recht komplexen Anforderungen des Art. 28 DSGVO überprüfen lassen oder lassen Sie sich eine entsprechende Vereinbarung – maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen – erstellen.
Ihr Vorteil
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Rechtsanwalt mit Ergänzungsstudium (LL.M.) im IT- und Datenschutzrecht
- EDV-Sachverständiger/TÜV-Datenschutzauditor im Team
- externe Datenschutzbeauftragte mit IHK-Zertifikat und entsprechender Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO
- Qualifizierte rechtliche Beratung in allen Datenschutzrechtsangelegenheiten und deren praxisnahe Umsetzung
Leistungsumfang
- Erstgespräch und Ermittlung des Auftragsumfangs
- Überprüfung Ihres Auftragsverarbeitungsvertrags auf Konformität mit den Anforderungen des Art. 28 DSGVO
- Sofern erforderlich: Nachbesserung Ihrer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- (optional): Design eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Ihren Anforderungen
- Gemeinsames Abschlussgespräch