Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach welchem eine Datenübermittlung in die USA basierend auf Safe-Harbor rechtswidrig sei, wurde mit Spannung auf die Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden gewartet, insbesondere bezüglich möglicher alternativen Rechtsgrundlagen, welche eine Datenübermittlung in die USA erlauben könnten. EU-Kommission: Alternativen uneingeschränkt nutzbar Zwar ist die EU-Kommission und auch […]
EU-Standardvertragsklauseln
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