Softwarerecht

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Free Software Rechtsfragen

GPLv3 – Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)

Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software auf seinem Rechner erhält, wenn das Programm lediglich auf […]

Rechtsberatung Open Source Software

Rechtliche Aspekte der neuen GPLv3

Nach auf den Monat genau 16 Jahren seit Erstellung und Wirksamwerden der GNU General Public Licence (GPLv2) ist zum 29. Juni 2007 nach einem langen Diskussionsprozess die neue endgültige Version der GPLv3 erstellt worden. Eine neue GPL-Version war zwischenzeitlich aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen notwendig geworden. Wenig überraschend beschäftigt […]

Softwareentwicklung Recht

Softwarelizenzen in der Insolvenz – naht Hilfe durch den Gesetzgeber?

Gerät nach derzeitiger Rechtslage der Softwarelizenzgeber – das Softwarehaus – in Insolvenz, so hat dies im Normalfall schlimme Folgen für den Softwarelizenznehmer. Denn für den wahrscheinlichen Fall, daß der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Lizenzvertrages gem. §103 InsO ablehnt, erlischt im Normalfall die Softwarelizenz. „Normalfall“ deshalb, da der Bundesgerichtshof (BGH) in […]

FLOSS Freie Software Recht

Die „Einarbeitung“ von Open Source-Software in eigene Software

Welche Konsequenzen eine Veränderung bzw. Bearbeitung von Open Source-Software hat, wurde bereits in früheren Beiträgen erläutert. Bei „Copyleft“-Lizenzen wie z.B. der GPL hat dies zur Folge, daß die neu geschaffene Software, die auf einem unter der GPL laufenden Programm beruht, zwingend unter die GPL-Lizenz gestellt werden muß. Nun ist ein […]

Copyleft Open Source Software Recht

Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die GPL

Der – im Gegensatz zu proprietärer Software – großzügigen Rechtseinräumung durch die GPL stehen auch bestimmte Pflichten gegenüber (siehe Beitrag). Dies sind z.B. die Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes und die Beilegung des GPL-Lizenztextes. Um die Einhaltung dieser Pflichten durchzusetzen, ist eine Verletzung der GPL-Pflichten sanktioniert. § 4 S. 2 […]