Kündigung

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Pseudonymisierung

Privates Internetsurfen am Arbeitsplatz kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (mit Praxistipp)

In seiner Entscheidung vom 7.7.2005 (Az: 2  AZR 581/04) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall in folgenden Fällen ausgesprochen werden kann: Bei privater Nutzung des Internets entgegen eines ausdrücklichen Verbots oder nach einer einschlägigen Abmahnung Bei Herunterladen einer erheblichen Menge von Daten aus dem Internet […]