Filesharing: Mahnbescheid der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement (im Auftrag der KSM GmbH?)

Rechtsanwalt AbmahnungNach dem Inkassoschreiben der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement – wohl für eine Filesharing-Sache ursprünglich der KSM GmbH ließ der Mahnbescheid nicht lange auf sich warten. Sicherlich sollte damit eine drohende Verjährung verhindert werden.

Spannend sind nunmehr die Angaben im Mahnbescheid: Von der KSM GmbH, welche die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement im Inkassoschreiben noch vertreten hatte, ist keine Rede mehr. Antragsteller als Gläubiger ist nun das Inkassounternehmen direkt. Allerdings findet man einen Hinweis, dass die geltend gemachte Forderung von der KSM GmbH an die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement abgetreten worden sei.

An der Hauptforderung in Höhe von nicht nachvollziehbaren 1498,00 EUR will man wohl festhalten und immerhin hat man nun auch die „Inkassokosten“ nach RVG an sich richtig berechnet – das war im ersten Anschreiben noch nicht der Fall.

Halten wir immer noch für klärungsbedürftig – vielleicht schafft ja der Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klarheit.

RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe