Vorteile

Datenschutzbeauftragter

Längst hat sich die Umsetzung eines effektiven Datenschutzes im heutigen Wirtschaftsleben zu einem unschätzbaren Wettbewerbsvorteil entwickelt. Indem Sie die Bedürfnisse Ihrer Vertragspartner, Kunden und Ihrer Mitarbeiter ernst nehmen, stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen und ermöglichen eine stärkere Kundenbindung und eine Verbesserung Ihres Firmenimages.

Erfahrene und qualifizierte Datenschutzbeauftragte

Ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter mit der entsprechenden technischen Kompetenz und rechtlichem Sachverstand erhöht dabei die Erfolgschancen Ihres Unternehmens.

Rechtsanwalt Steinle berät seit 2005 als Rechtsanwalt in Datenschutzrechtsangelegenheiten und seit 2006 als externer Datenschutzbeauftragter mit IHK-Zertifikat.

Datenschutzrechtsfragen sind allerdings nur ein Teilaspekt bei der Tätikeit als Datenschutzbeauftragter. Um dem Kompetenzanspruch auch auf technischer Seite gerecht zu werden, arbeit die Kanzlei von Herrn Steinle mit dem Unternehmen xDSB Datenschutz GmbH & Co. KG aus Karlsruhe zusammen.

Outsourcing: Der externe Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens

Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO darf zum Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die hierfür erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Es gibt gute Gründe, diese Aufgaben auf einen hierauf spezialisierten externen Dienstleister zu übertragen (Outcourcing):

  • Geringere und überschaubare Kosten: Ihre Mitarbeiter tun das, was Sie am besten können – sie erledigen ihre originären Aufgaben. Kein Schulungsaufwand, kein Arbeitsausfall. Mit Pauschalpreisen des externen Datenschutzbeauftragten werden die Kosten für Sie transparent.
  • Ihr Datenschutzbeauftragter entspricht den gesetzlichen Anforderungen: Keine Sorgen wegen datenschutzrechtlicher Weiterbildungen oder unzulässiger Interessenkollisionen bei Bestellung eines Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragter. Ihr Datenschutzbeauftragter darf deshalb keine geschäftsführende Rolle haben oder Ihr IT-Spezialist sein. Als externe Dienstleister sind wir unabhängig und wir bilden uns ständig fort.
  • Kompetente, praxisgerechte Umsetzung von effektivem Datenschutz: Durch die Teamzusammensetzung aus IT-Spezialist und Rechtsanwalt (xDSB-Datenschutz) besitzen wir die erforderlichen IT-Kenntnisse und das notwendige juristische Hintergrundwissen.
  • Keine Sonderstellung im Unternehmen: Ein angestellter Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter genießt eine hervorgehobene Stellung im Unternehmen. Er ist in seiner kontrollierenden Tätigkeit weisungsfrei, darf aufgrund seiner Stellung nicht benachteiligt werden und genießt denselben Kündigungsschutz wie ein Betriebsrat. Um mögliche betriebsinterne Konflikte zu vermeiden, empfiehlt sich die Bestellung eines unabhängigen und neutralen Dienstleisters.
  • Praxisgerechte Umsetzung: Datenschutz ist eines, die Umsetzung in einem Unternehmen etwas anderes. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung führen wir die Datenschutzprüfung in Ihrem Unternehmen durch, ohne Ihren Betriebsablauf zu stören. In Ihrem Unternehmen wird ein modernes Datenschutzmanagement etabliert und auf etwaigen Optimierungsbedarf hingewiesen. Mit Hilfe eines Datenschutzkonzepts erhält die Geschäftsführung einen Überblick über die datenschutzrechtlich relevanten Prozesse im Unternehmen und deren juristischer Bewertung
  • Bei Rechtsfragen, die über das Datenschutzmanagement hinausgehen, stehen wir Ihnen als auf Datenschutzrecht und IT-Recht spezialisierte Rechtsanwaltsanwaltskanzlei und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) gerne zur Seite

 Noch mehr Informationen über das Thema Datenschutzbeauftragter finden sie auf den xDSB-Websiten.