Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Seit 2006 begleiten und beraten wir Unternehmen bei der Umsetzung des Datenschutzes als Datenschutzbeauftragter (in Kooperation mit unserem Partnerunternehmen).

Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine ideale Ergänzung zur Tätigkeit als Rechtsberater mit Schwerpunkt im IT-Recht und Datenschutzrecht: Zum einen profitieren Unternehmen hierbei von der langjährigen Erfahrung bei der rechtlichen Beratung auf dem Gebiet des Datenschutzrechts. Zum anderen kann mit den Kompetenzen als Fachanwalt für IT-Recht dort anknüpft werden, wo die Verantwortung und Haftung des Datenschutzbeauftragten aufhört. Beispielsweise bei den Marketingabteilungen, wenn es über den datenschutzgerechten Umgang mit Werbedaten hinaus um Wettbewerbsrechtsfragen bei der Art und Weise der Durchführung von Werbemaßnahmen geht. Oder bei Fragen der Websitegestaltung nach Telemediengesetz (TMG). Oder bei der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.